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Unter Weinkennern wird oft behauptet, der „Geschmack des Weines bringt seinen wahren Charakter ans Licht“. Doch was kennzeichnet den Geschmack eines Weines? Der nach der Gärung im Wein zurückbleibende Zucker wird als "Restzucker" bezeichnet. Je nach Anteil des Restzuckers wird dieser in sogenannte "Geschmacksgrade" oder "Süßegrade" eingeteilt. Die Geschmacksangaben für Weine sind in der Europäischen Union einheitlich geregelt. In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen folgenden Geschmacksrichtungen: trocken, halbtrocken, lieblich, süß.
Weitere Hintergrundinformationen zu Geschmacksrichtungen bei Weinen finden Sie in unserem Weinglossar A-Z.