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Für Weine gelten sogenannte "Geschmacksangaben": Der nach der Gärung im Wein zurückbleibende Zucker wird als "Restzucker" bezeichnet. Je nach Anteil des Restzuckers wird dieser in "Geschmacksgrade" oder "Süßegrade" eingeteilt.
Als "trocken" bezeichnet man einen Wein, wenn sein Restzuckergehalt max. 9 g/l beträgt und der Säuregehalt höchstens 2g/l niedrieger ist. Inoffiziell spricht man bei einem Restzuckergehalt von max. 4 g/l von "fränkisch trocken". Informationen zu weiteren Geschmacksrichtungen von Weinen finden Sie in unserem Weinglossar A-Z.