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Für Wein und Sekt gelten sogenannte "Geschmacksangaben": Der nach der Gärung im Wein zurückbleibende Zucker wird als "Restzucker" bezeichnet. Je nach Anteil des Restzuckers wird dieser in "Geschmacksgrade" oder "Süßegrade" eingeteilt.
Halbtrocken bezeichnet man einen Wein, wenn sein Restzuckergehalt max. 18 g/l beträgt und der Säuregehalt höchstens 10g/l niedriger ist. Informationen zu weiteren Geschmacksrichtungen von Weinen finden Sie in unserem Weinglossar A-Z.