Filter ausblenden
Für Wein und Sekt gelten sogenannte "Geschmacksangaben": Der nach der Gärung im Wein zurückbleibende Zucker wird als "Restzucker" bezeichnet. Je nach Anteil des Restzuckers wird dieser in "Geschmacksgrade" oder "Süßegrade" eingeteilt.
Lieblich bezeichnet man einen Wein, dessen Restzuckergehalt den für "halbtrocken" Wein zulässigen Wert übersteigt, aber max. 45 g/l beträgt. Informationen zu weiteren Geschmacksrichtungen von Weinen finden Sie in unserem Weinglossar A-Z.
Viel Spass beim Stöbern in unserer Produktrubrik "liebliche Weißweine"!