Für Wein und Sekt gelten sogenannte "Geschmacksangaben": Der nach der Gärung im Wein zurückbleibende Zucker wird als "Restzucker" bezeichnet. Je nach Anteil des Restzuckers wird dieser in "Geschmacksgrade" oder "Süßegrade" eingeteilt.
Süßweine sind wieder im Kommen, nachdem diese lange Zeit zu Unrecht abqualifiziert wurden. Grund: Zu bestimmten Gerichten wie z.B. Weichkäse oder Desserts schmeckt ein süßer Wein einfach besser als ein trockener. Einen Wein bezeichnet man als "Süß", wenn diese einen Restzuckergehalt von mind. 45 g/l besitzt. Edelsüße Weine haben einen noch höheren Restzuckergehalt als süße Weine und werden i.d.R. aus Trauben hergestellt, die von Edelfäule befallen sind. Diese enthalten besonders viel Zucker.
Informationen zu weiteren Geschmacksrichtungen von Weinen finden Sie in unserem Weinglossar A-Z.