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Der Geschmack des Weines bringt seinen wahren Charakter ans Licht. Der nach der Gärung im Wein zurückbleibende Zucker wird als "Restzucker" bezeichnet. Je nach Anteil des Restzuckers wird dieser in sogenannte "Geschmacksgrade" oder "Süßegrade" eingeteilt. Die Geschmacksangaben für Weine sind in der Europäischen Union einheitlich geregelt. In Deutschland unterscheidet man beim Wein grundsätzlich zwischen 4 Geschmacksrichtungen: trocken, halbtrocken, lieblich, süß.
Weitere Hintergrundinformationen zu Geschmacksrichtungen bei Weinen finden Sie in unserem Weinglossar A-Z.